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AGB

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Jürgen Rumpler, Werbeagentur in 1090 Wien  

 

1.    GELTUNGBEREICH

 1.1  Jürgen Rumpler (nachfolgend als Agentur bezeichnet) erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmen anwendbar.
1.2  Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
1.3  Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.
1.4  Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.
1.5  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6   Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

2. URHEBERRECHTSCHUTZ UND NUTZUNGSRECHTE

2.1   Alle Texte, Konzepte und grafischen Umsetzungen der Agentur unterliegen dem österreichischen Urheberrechtsgesetz. Die Urheberrechte verbleiben bei der Agentur.
2.2  Die Nutzungsrechte an von der Agentur erstellten Arbeiten werden nach individueller Vereinbarung eingeräumt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Einräumung des Nutzungsrechts zeitlich unbeschränkt, mit Beschränkung auf die im Auftrag enthaltenen Formate.
2.3  Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
2.4  Eine Bearbeitung der Texte, Konzepte und grafischen Umsetzungen durch den Auftraggeber darf nur mit der Zustimmung der Agentur erfolgen. Die Agentur wird die Zustimmung nur aus berechtigten Gründen verweigern. Als berechtigter Grund gilt insbesondere die Entstellung von Texten, Konzepten oder grafischen Umsetzungen. Sofern der Auftraggeber eine Bearbeitung beabsichtigt, wird er zunächst der Agentur anbieten, das sie diese Bearbeitung gegen ein gesondert zu vereinbarendes Entgelt durchführt. Erklärt sich die Agentur außer Stande, diese Bearbeitung durchzuführen, so ist der Auftraggeber berechtigt, einen Dritten zu benennen.
2.5 Die Agentur hat das Recht, bei jeder Vervielfältigung oder Verbreitung der erbrachten Leistungen als Urheber genannt zu werden. Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung dieses Rechts auf Namensnennung berechtigt die Agentur zu Schadenersatz. 

3. VERGÜTUNG

3.1  Die Anfertigung von Texten, Konzepten, grafischen Umsetzungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten, die die Agentur für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Für Probetexte wird die Vergütung im Einzelfall vereinbart.
3.2   Die Vergütung der Agentur erfolgt auf Basis ihrer marktüblichen Stunden- bzw. Tagessätze, die als Nettobeträge verrechnet werden und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu bezahlen sind.
3.3  Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
3.4  Werden die Texte, Konzepte und grafische Umsetzungen in einem größeren Umfang als ursprünglich vereinbart genutzt, so ist die Agentur berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
3.5  Die Vergütung ist spätestens 14 Tage nach dem Rechnungsdatum fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
3.6  Die Agentur ist berechtigt, bei Auftragserteilung einen Vorschuss von bis zu einem Drittel der Gesamtvergütung zu verlangen.
3.7  Kosten, Spesen und Barauslagen, insbesondere für Reisen oder für zur Erfüllung des Auftrags notwendige, zusätzliche Arbeitsmittel, die im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind gegen Nachweis vom Auftraggeber zu erstatten.
3.8  Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
3.9   Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur - unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
3.10 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
3.11 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
3.12 Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
3.13 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
3.14 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.  

4. AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG

4.1  Im Rahmen des Auftrags ist die Agentur in der Gestaltung der Arbeit frei.
4.2  Eine Überprüfung der Arbeiten auf ihre rechtliche Zulässigkeit ist von der Agentur nicht geschuldet. Insbesondere prüft die Agentur nicht, ob die Arbeiten als Marke oder auf sonstige Weise schutzrechtsfähig sind und ob die Schutzrechte Dritter oder werberechtliche Bestimmungen durch die Arbeiten verletzt sein könnten. Die Überprüfung der Arbeiten auf ihre sachliche und formale Richtigkeit sowie rechtliche Zulässigkeit obliegt dem Auftraggeber.
4.3  Die Agentur übernimmt kein Lektorat für ihre Texte (es sei denn, sie wird in Sonderfällen damit explizit beauftragt). Die finale Prüfung der Rechtschreibung und Grammatik erfolgt durch ein Lektorat auf Kosten des Kunden. Verzichtet der Kunde auf das Lektorat, nimmt er mögliche Fehler in Kauf und kann die Agentur für sie nicht verantwortlich machen.

4.4  Vor der Vervielfältigung ist der Agentur in der Regel ein Korrekturmuster zur Freigabe vorzulegen.

4.5  Eine Produktionsüberwachung durch die Agentur erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.

4.6  Übermittelt die Agentur dem Auftraggeber einen Entwurf zur Durchsicht, handelt es sich dabei nicht um die Ablieferung.

4.7  Wenn die Agentur dem Auftraggeber einen Entwurf überreicht und der Auftraggeber daran etwaige Änderungswünsche hat, so sind diese nur zu berücksichtigen, wenn sie  innerhalb einer Woche ab Zugang des Entwurfs in Schriftform mitgeteilt werden.

5.    FREMDLEISTUNGEN / BEAUFTRAGUNG DRITTER

5.1  Die Agentur ist nach eigenem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
5.2  Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

5.3  In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

6.    TERMINE

6.1   Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.
6.2   Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3   Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

7.    VORZEITIGE AUFLÖSUNG

7.1   Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a)    die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b)    der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c)     berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet.

7.2   Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

8.    ANZUWENDENDES RECHT

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.    ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

9.1   Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
9.2   Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
9.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.